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Nach oben Ringbus Arheilgen AP 3.2.10 Ringbus Arheilgen AP 18.4.10 Tauchzentrum Einw.03/10 Tauchzentrum Einw.10/10 Widerspruch gg. Bau AP 13.6.07 S-Bahnhof AP 2.3.06 Plan A33 Flächennutzungsplan 3.7.2000
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Einwendung 19.3.2010:
Bedenken gegen das Tauchcenter im Arheilger Westen
Mitglieder des Vorstandes der IGAB haben im Rahmen des Offenlegungsverfahrens
zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Vorhabensbezogenen
Bebauungsplanes A 41 Bedenken und Anregungen eingebracht.
Danach bestehen grundsätzliche Bedenken gegen das Vorhaben an diesem Standort,
da es an jeglichem Ansatz einer gesamträumlichen und teilräumlichen Konzeption
einer städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne § 1 Abs. 3 BauGB mangelt.
Das gesamte Areal südlich der Weiterstädter Landstraße ist aus gesamtstädtischer
Sicht und Stadtteilsicht ein bedeutender Freiraum, der als siedlungsnaher
Ausgleichs- und Erholungsraum sowie als ein auf Dauer als landwirtschaftlich
besonders wertvolles und für den Anbau von Sonderkulturen besonders geeignetes
Areal zu erhalten und zu entwickeln ist. Statt für diesen Teilraum eine
qualifizierte Landschaftsplanung mit den notwendigen Maßnahmen für eine "an
Boden und Wasser angepasste Landbewirtschaftung, mit Erhöhung des
Grünlandanteils, der Anlage linearer Vernetzungsbiotope und Trittsteine, sowie
einer Verbesserung der Erlebnisqualität durch naturnahe Landschaftselement"
(Zitat der Vorlage zur Flächennutzungsplanänderung) zu entwickeln und in diesem
Sinne notwendige Maßnahmen einzuleiten, wird mit dem Vorhaben der Freiraum
belastet und eine schrittweise Zerstückelung des gesamten Freiraumes
eingeleitet. Inwieweit das Vorhaben dem zu Recht erkannten landschaftlichen und
dem Naturschutz dienenden Leitbild dient, gar eine Abwägung der unvereinbaren
Ziele so vor allem im Abschnitt 1.3 des Erläuterungsberichtes erfolgte, ist
nicht nachvollziehbar und das Vorhaben ist daher grundsätzlich an diesem
Standort planerisch nicht begründet und abzulehnen.
Bedenken bestehen ebenfalls bezüglich des erheblichen Eingriffs in das
Grundwasser. "Dass zwei Grundwasserleiter und deren hydraulische Trennung durch
das Vorhaben betroffen sein könnten" (Zitat der Vorlage zur
Flächennutzungsplanänderung) lässt jedes Vertrauen in die Beherrschung des
Problems durch "geeignete Bauverfahren" schwinden. Im Verfahren zum
Bebauungsplan A 25 (B3-Umgehung) wurde die von vielen Verfahrensbeteiligten
heftig geforderte Straßenunterführung für die Virchowstraße abgelehnt mit der
Begründung, dass der Eingriff in das Grundwasser nicht zu vertreten sei. Der mit
dem geplanten Vorhaben verbundene Eingriff soll ganz in der Nähe der
Virchowstraßenanbindung stattfinden, betrifft den gleichen Naturraum, der durch
industriell bedingte gewaltige Grundwasserabsenkungen bereits belastet ist und -
wie bekannt - zu den auf Wassermangel zurückzuführenden Schäden im Westwald
führte.
Zweifel bestehen auch am Bedarf eines Tauchzentrums und an den in diesem
Zusammenhang an diesem Standort geplanten "hochpreisigen" Hotels. Es steht zu
befürchten, dass letztendlich nur Hotels realisiert werden und diese sicher
nicht in der angekündigten Qualität, denn dafür ist der Standort in einem
Gewerbegebiet weit außerhalb der Stadt völlig ungeeignet. Vielmehr könnten sich
hier in regionaler Lagegunst (B3-Umgehung und S-Bahn-Haltepunkt) billige Hotels
oder wenn es nicht klappt Hotelruinen etablieren, die auf die Hochsaison zu
Messezeiten in Frankfurt spekulieren. Auch die Zukunft eines hier realisierten
Tauchzentrums ist sehr ungewiss und bedarf einer kritischen Betrachtung
bezüglich möglicher Folgen und Folgekosten, wenn das Unternehmen sich nicht
rechnet. Die Wiederverwendung des Areals für andere Nutzungen wäre mit den
gewaltigen im Untergrund versenkten Betonmassen belastet, deren Entfernung mit
hohen Kosten verbunden wäre. Sollte man seitens der Stadt dem Projekt trotzdem
zustimmen, sollte im städtebaulichen Vertrag eine Sicherheitsleistung vereinbart
und vorab auch geleistet werden, vergleichbar den Regelungen und Verpflichtungen
zur Absicherung notwendiger Rekultivierungsmaßnahmen in Folge von
Auskiesungsmaßnahmen oder ähnlichen Eingriffen.
Zudem wird angeregt, den Abschnitt 3.3. der Begründung zum Bebauungsplan A 41 zu
überarbeiten bezüglich des Themas öffentlicher Nahverkehr. Der geschilderte
Hinweis auf die vom S-Bahn-Haltepunkt in das Arheilger Ortszentrum führende
Buslinie ist für den Standort völlig unbedeutend, macht aber die mangelhafte
Anbindung des Gewerbegebietes im Arheilger Westen deutlich. Diesem Mangel könnte
mit einer Verlängerung der Linie des R-Busses in diesen Teilraum abgeholfen
werden. Unabhängig von dem geplanten Tauchzentrum wäre diese Verbesserung im
Netz der öffentlichen Verkehrsmittel bereits heute geboten.
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