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Nach oben Ringbus Arheilgen AP 3.2.10 Ringbus Arheilgen AP 18.4.10 Tauchzentrum Einw.03/10 Tauchzentrum Einw.10/10 Widerspruch gg. Bau AP 13.6.07 S-Bahnhof AP 2.3.06 Plan A33 Flächennutzungsplan 3.7.2000
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Vorentwurf zum Bebauungsplan A33
Am Ohlenbachgraben
Bedenken der IGAB am Entwurf für den Bebauungsplan A33
für das ehemalige Schenckgelände
Der Vorentwurf zum
Bebauungsplan A 33 - Am Ohlenbachgraben- wurde offengelegt
Bis einschließlich Mittwoch, den 20. Oktober 1999 lag ein
Bebauungsvorschlag für das ehemalige Fabrikgelände der Firma Schenck mit der
offiziellen Bezeichnung „Bebauungsplan A 33 - Am Ohlenbachgraben“ öffentlich
aus. Mit dieser Offenlegung wollte die Stadt frühzeitig, d.h. vor Aufstellung
eines Bebauungsplan-Entwurfes, die Ziele und Zwecke dieser Planung mit der
Öffentlichkeit erörtern. Somit war es jedermann möglich, sich zu dem
Planungsvorhaben grundsätzlich zu äußern und ggf. während der Aushangfrist beim
Stadtplanungsamt Einwendungen und Vorschläge vorzubringen.
Nach dem Bebauungsvorschlag des von der Firma Schenck beauftragten
Bauträgers sollen auf dem stillgelegten Fabrikgelände 175 Reihen- und
Doppelhäuser sowie Mehrfamilienhäuser mit 25 Eigentumswohnungen entstehen. Da
hier ein wichtiges Stück Arheilger Ortslage und nicht unbedeutende Natur- und
Landschaftspotentiale verplant werden sollen, wurde auch von IGAB-Mitgliedern
zum Bebauungsvorschlag Stellung genommen.
Die Fluglärmbelastung ist im Planbereich viel zu hoch
Obwohl die geplante Baufläche aufgrund der Lage für eine Wohnnutzung
durchaus geeignet wäre, bestehen gegen diese Planung Bedenken wegen der sich
ständig verschärfenden Fluglärmbelastung im Darmstädter Norden. Nach dem
Entwurf des neuen Regionalplans liegt das Gebiet inmitten des
Lärmschutzbereichs, in dem die Ausweisung neuer Wohngebiete nicht mehr zulässig
ist. Die Abgrenzung dieses Lärmschutzbereichs erfolgte unter der Annahme einer
maximalen Flughafenkapazität in Frankfurt von 430 000 Flugbewegungen pro Jahr.
In diesem Fluglärmbereich wird die Fluglärmbelastung jedoch noch erheblich
steigen, da
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die Flughafenkapazität von derzeit ca. 430
000 auf bis zu 600 000 erhöht werden soll,
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die Flüge mit Hilfe der Satellitennavigation
auf einem ganz engen Korridor, der genau über das Schenckgelände führt,
gebündelt werden sollen,
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eine weitere Verlagerung von Flugverkehr in
die Nachtstunden angestrebt wird,
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die Zahl der Starts über dem Darmstädter
Norden überproportional zunehmen wird,
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da die geplante neue Bahn nur für Landungen
vorgesehen ist.
Daher ist die Ausweisung eines Wohngebietes in diesem Belastungsraum
derzeit nicht zu vertreten. Erst wenn der Darmstädter Norden vom Fluglärm
erheblich entlastet wurde, ist an diesem Standort gesundes Wohnen auf Dauer
garantiert.
Es bedarf derzeit keiner
weiteren neuen Wohngebiete in Darmstadt
Die in Darmstadt im Bestand bestehenden Reserven (Baulücken,
Aufstockungen, Verdichtungen) und begonnenen Neubaugebiete reichen für den
Bedarf der nächsten Jahre sicher aus. So sind derzeit einige größere Neubauvorhaben
in der Realisierung wie das Schlachthofgelände und das Wohngebiet am
Ötterstädter Weg (A 24) oder in der Vorbereitung wie der Wolfhartweg (E 44),
Kranichstein West (K 6), Wixhausen Nord (Wx 8), am Ostbahnhof (ehemaliges
Molkereigelände) und die Weststadt. Darüber hinaus bestehen noch größere
Flächenreserven im bebauten Bereich, die für Wohnzwecke genutzt werden könnten
z.B. die von den Amerikanern aufgegebene Ernst-Ludwig-Kaserne an der
Eschollbrücker Straße oder zumindest die Teile des Geländes des
Bundesbahnausbesserungswerkes an der Frankfurter Straße, die aufgegeben
werden. Aber auch in allen Stadtteilen bestehen noch viele Baulücken, die zur
Schaffung von Wohnraum genutzt werden könnten.
Die Eignung des
Standortes als Einfamilienhausgebiet wird angezweifelt
Nach dem Bebauungsvorschlag des Bauträgers sind auf dem Schenckgelände
175 Wohnungen in Reihen- und Doppelhäusern und 25 Wohnungen in „Stadtvillen“ geplant.
Bei einer Größe des Planbereichs von 6,7 Hektar ergibt dies im Durchschnitt 29
Wohneinheiten je Hektar. Dies ist im Hinblick auf die Lage in einer Großstadt,
in der Nähe eines S-Bahnhofes, einer Grundschule und eines gut mit privaten und
öffentlichen Dienstleistungen ausgestatteten Stadtteilzentrums eine viel zu
geringe Bebauungsdichte. Nach dem gültigen Regionalen Raumordnungsplan ist bei
der Ausweisung von Wohnbauflächen im Einzugsbereich von S-Bahn-Haltepunkten
eine Dichte von 45 bis 60 Wohneinheiten und im Großstadtbereich von mindestens
60 Wohneinheiten je Hektar Bruttowohnbauland einzuhalten.
Auch irrt die Stadt, wenn sie davon ausgeht, daß der Bedarf an
städtischem Wohnraum in Darmstadt vorrangig und fast ausschließlich in Form
von Einfamilienreihenhäusern gedeckt werden muß. Insbesondere in einer Stadt
mit so vielen Arbeitsplätzen, einer großstädtischen Sozialstruktur, sehr hohen
Grundstückspreisen und hohen Wohnnebenkosten besteht ein großer Bedarf an
bezahlbarem modernem Wohnraum in guter Lage, zwar mit Balkon aber nicht
unbedingt mit einem Garten. Auf dem Schenckgelände könnte dies - wenn die
Fluglärmbelastung nicht mehr gegeben ist - realisiert werden. Ein besonderer
Standortvorteil ist hier vor allem der direkte S-Bahn-Anschluß über den bereits
heute der Arbeitsmarkt im Ballungsraum am Untermain und in überschaubarer Zeit
auch der Arbeitsmarkt am Unteren Neckar optimal erreicht werden kann. Diesem
Klientel von Bürgerinnen und Bürgern, die sich regional orientieren, sollten
solche Standorte als Wohnort vorbehalten bleiben. Konkret sollte auf dem
Schenckgelände soweit möglich ein Geschoßwohnungsbau (nicht über drei
Geschosse) vorgesehen werden, wie dies im Testentwurf 2 des Stadtplanungsamtes
vom 23.05.1997 richtig angelegt war.
Es werden wichtige Natur- und Landschaftspotentiale
mißachtet
Das Grundstück der Firma Schenck war nur zum Teil bebaut und verfügt
mit dem großen Parkplatz und den angrenzenden Frei- und Grünflächen über
ausreichende Übergangszonen zu dem östlich gelegenen Wohngebiet und zur freien
Landschaft im Norden. Diese Flächen waren nicht nur Abstandsflächen sondern
Lebensraum für Flora und Fauna. Außerdem weist das zur wohnbaulichen Umwandlung
vorgesehene ehemalige Produktionsgelände der Fa. Schenck an seiner Nord– und
Nordwestseite einen Grüngürtel von ca. 8.000 qm Fläche auf. Dieser ist mit
Bäumen 1. und 2. Ordnung von beachtlicher Größe bestanden. (u. a.
Traubeneiche, Ahorn, Kirsche, Birke, Robinie und Baumweiden). Größe und
Ausreifungsgrad dieser Fläche legen ein Bestehen der Waldeigenschaft nach dem
Hessischen Forstgesetz nahe. Wie aus der Konzeption deutlich wird, ist eine
vollständige Beseitigung dieser Bestockung zu befürchten. Durch ihre Lage und
Größe ist diese Fläche in erheblichem Maße geeignet, eine positive Wirkung auf
das Kleinklima auszuüben und der Bevölkerung als Erholungsfläche zu dienen. Die
IGAB fordert deshalb von der Stadt den Erhalt dieser Bäume aus Gründen des
Artenschutzes im ortsnahen Bereich, des Landschaftsbildes, der Stärkung der
Erholungsfunktion der anschließenden Freiflächen und des Schutzes des
Kleinklimas. Es ist u.U. nicht auszuschließen, daß auch hier Fragen des
Forstrechts übergangen werden sollen.
Nach Aufgabe des industriellen Betriebes hat sich außerdem im
Betriebsgelände und auf dem Parkplatz die Natur einen Teil zurückerobert und
die angrenzenden Zonen konnten sich von den vom Betrieb ausgehenden Belastungen
erholen. Hier ist jedoch kein Biotop auf Zeit entstanden, das nun vernichtet
werden kann, sondern hier bedarf es einer qualifizierten Bestandsaufnahme und
einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und einer Planung von
Ausgleichsmaßnahmen, wenn man das Gelände tatsächlich baulich nutzen will.
Besonders erhaltenswert ist der Grabenbereich, der mit einem ausreichend
bemessenem Schutzstreifen gesichert werden muß.
Der geplante Erschließungsaufwand ist überhöht
Der Bebauungsvorschlag folgt den Grundsätzen einer autofreundlichen Erschließung.
Bis an die nördliche Grenze des geplanten Baugebietes werden zwei Straßenzüge
geführt, die mit zwei Querspangen verbunden sind. Drei Straßenschleifen
erschließen die östlichen Baufelder. Garagen vor den Häusern und bei den Häusern
sichern den Platzbedarf für abzustellende Fahrzeuge direkt neben dem Haus,
signalisieren zusätzlich versiegelte Fläche, schränken den schon karg
bemessenen Freiflächenanteil in Hausnähe ein. Solche Erschließungsmuster sind
flächenvergeudend, verursachen hohe Erschließungs- und Folgekosten und tragen
mit Lärm, Abgasen und Gefährdung aus dem Autoverkehr zur flächendeckenden
Minderung des Wohnwertes bei.
Der Aufwand an Erschließungsflächen für Straßen und Wege ist so
überzogen, daß fast alle Grundstücke auf zwei Seiten an eine Straße oder einen
Weg angrenzen. Fast 40 Grundstücke grenzen sogar an drei Seiten an
Erschließungsflächen, obwohl eine Erschließung ggf. auch nur über einen Fußweg
völlig ausreichend wäre. Solche Planungen sind weit entfernt von
beispielhaften Erschließungskonzepten, wie sie z.B. im Kranichsteiner Baugebiet
K 6 verwirklicht werden.
Die Grundstücke sind schlecht zugeschnitten
Das Bebauungskonzept mit Reihenhauszeilen folgt dem alten Muster mit
dem Gärtchen vor und einer kleinen Gartenfläche hinter dem Haus. Dies hat die
länglich bekannten Nachteile zur Folge, daß die Freiflächen, in Kleinstflächen
zerschnitten, nur wenig Raum für Freizeit und Erholung, oder gar für die Entwicklung
von naturbezogenen Potentialen (Teiche, Gräben, Büsche, Hecken, Blumenwiesen
etc.) bieten. Dies gilt vor allem für die „nutzlosen“ Vorgärten und schmalen
Gartenstreifen seitlich der Reihenendhäuser, die nur hohen Pflegeaufwand
erfordern.
Es fehlt ein Konzept für das Gesamtareal bis zur
B3-Umgehung
Mit der B3-Umgehung wurde dem Teilraum im Nordwesten von Arheilgen eine
deutliche und endgültige Grenze gezogen. Das Schenckgelände ist nur ein Teil
dieser Gesamtfläche, deren künftige Nutzung neu zu regeln ist. Die Stadt hat
daher auch Voruntersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
beschlossen und im Mai 1997 erste Testentwürfe für das gesamte Gebiet vorgelegt
wurden. Das stadtplanerische Ziel, das gesamte Areal soweit möglich künftig
für Wohnzwecke zu nutzen ist diskutierbar, wenn auf die Entwicklungsflächen
östlich der B3 verzichtet, die Fluglärmbelastung auf ein erträgliches Maß
gemindert, Lärmschutz zur Bahn und zur B3-Umgehung garantiert und die Erhaltung
wichtige Landschaftspotentiale im Teilgebiet gesichert werden. Erst wenn eine
Gesamtkonzeption, möglichst als Ergebnis eines städtebaulichen
Ideenwettbewerbes, vorliegt, könnte eine Bebauung auf dem Schenckgelände als
erster Bauabschnitt erfolgen.
Dem Grundsatz der
Nachhaltigkeit wird nicht ausreichend Rechnung getragen
Die Stadterweiterung im Nordwesten von Arheilgen wurde von der
Kommunalpolitik als wichtiges Projekt im Rahmen der Kommunalen Agenda 21
propagiert. Den Grundsätzen der Nachhaltigkeit verpflichtet, wollte man hier
ökonomische, ökologische, soziale und kulturelle Belange ausgewogen in
Einklang bringen. Davon ist man mit dem vorgelegten Bebauungsvorschlag weit
entfernt.
Ökonomisch mag das Vorhaben dem Grundstückseigentümer - der Firma
Schenck - zum Nutzen sein. Stadtwirtschaftlich verbleibt da nichts, so ist auch
von einem Abschöpfung der Bodenwertsteigerung nicht mehr die Rede.
Aus ökologischer Sicht ist das Defizit der Planung im mit Lärm
belasteten Gebiet groß: Mißachtung wichtiger Natur und Landschaftspotentiale,
ein unglaublich hoher Anteil versiegelter Fläche, Mißachtung fortschrittlicher
Energieversorgung: keine Möglichkeit der Nutzung der Solarenergie bei den in
Nord-Süd ausgerichteten Bauten (immerhin ein Fünftel), kein Standort für ein
größeres oder mehrere kleine Blockheizkraftwerke, hierzu nur eine vage
textliche Absichtserklärung.
Die Trennung von Niederschlagswasser und anderer Abwässer ist positiv
zu bewerten. Völlig ungeklärt ist offensichtlich die Altlastenproblematik. Die
Nutzung des Betriebsgeländes als Fabrikgelände läßt vermuten, daß
Bodenverunreinigungen an vielen Stellen erfolgt sind. Unklar ist auch, ob
Hinweisen nachgegangen wurde, daß Schlämme am Rande des Werksgeländes
abgelagert wurden.
Als soziales Anliegen wird die Schaffung von Wohnraum für „junge
Familien mit mittleren Einkommen“ hervorgehoben. Dies ist kritisch zu
hinterfragen, da bei diesem Personenkreis zwar der Wunsch nach Wohnraum in
Einfamilienhausqualität besteht, aber entweder die Mittel fehlen oder die
Bereitschaft nicht da ist, sich ein Leben lang dafür krumm zu legen. Der Erwerb
von Eigentum in dieser Bauweise ist oft teuer und es gibt andere Bauformen, die
bei hoher Wohnqualität preiswerter sind. Dazu bedarf es - wie bereits
dargestellt - eines Ideenwettbewerbs für die Beplanung diese Areals und
alternativer Angebote zur Realisierung. Auf die fehlende Beteiligung und ggf.
Einbindung lokaler Kräfte und Potentiale wurde von anderer Seite bereits
hingewiesen (APO 9.9.99).
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