Am 20.10.99 zwischen 12.05 und ca. 14.00 Uhr
ist die alte Polyproduktionsanlage zur Herstellung von Pharmawirkstoffen und
Chemikalien der MERCK KGaA im Werk Darmstadt (interne Bezeichnung G1) durch
eine Explosion und einen Brand weitgehend zerstört worden. Ein Mitarbeiter
erlitt schwere Brandverletzungen, zwei weitere wurden verletzt.
Der Brand war in weiter Umgebung durch die
freigesetzte Rauchwolke sichtbar. Welche Gefahr bestand und welche Stoffe in
welcher Menge freigesetzt wurden ist unbekannt. Die MERCK KGaA hatte der IGAB
die Übersendung einer Aufstellung der Stoffe und Stoffmengen, die sich zum
Brandzeitpunkt im Bereich des Brandes sowie in der gesamten Anlage befanden,
zugesagt. Sie liegt bislang nicht vor. Lediglich der übersandten Zeitung
Merck-informiert (04.11.99) kann die IGAB entnehmen, daß aus der abgebrannten
Anlage verschiedene Chemikalien zur Entsorgung geborgen wurden.
Nach Angaben der MERCK KGaA vom 21.10. ist
beim Umpumpen von Methyl-Cyclohexan durch eine Kunststoffleitung in dieser ein
Leck entstanden. Das ausströmende Lösemittel bildete ein brennbares
Dampf-Luftgemisch, das wahrscheinlich durch statische Elektrizität gezündet
wurde. Hierdurch kam es im Erdgeschoß und Südteil des Gebäudes G1 zu einer
Explosion, die einen Teil der Außenmauer wegsprengte. Der nachfolgende Brand
lief über 4 Geschosse bis zum Dach, von wo er sich durch die brennbare
Dachbedeckung in die nördlich angrenzenden Brandabschnitte des Gebäudes
zunächst waagerecht und dann nach unten ausbreitete.
Das Produktionsgebäude war 1975 baurechtlich
genehmigt worden. Die letzte immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung
war am 28.08.97 erteilt worden. Diese Genehmigung enthielt zahlreiche
Nebenbestimmungen, die u.a. eine Nachbesserung des Brand- und
Explosionsschutzes zum Ziel hatten. Nach Angaben des Unternehmens war die
Genehmigung jedoch nicht umgesetzt worden.
Die Anlage gehörte zur der Gruppe der sog.
Polyproduktionsanlagen. Während in anderen Anlagen bestimmte Apparaturen
bestimmten chemischen Reaktionen zugeordnet sind, werden in diesen Anlagen
verschiedenste Stoffe durch chemische Reaktionen nacheinander in der gleichen
Apparatur oder in wahlweise zusammengestellte Apparaturen hergestellt. In der
Anlage G1 wurden auch eine Vielzahl von sehr giftigen, giftigen, ätzenden und
krebserzeugenden Stoffen eingesetzt. Sie unterliegt daher der
Störfall-Verordnung, weshalb Technik und Betrieb dem Stand der Sicherheitstechnik
entsprechen mußten.
Die letzte bekanntgewordene Betriebstörung
in der abgebrannten Anlage G1 hatte sich am 14.4.99 ereignet, als eine
Glaskolonne zerplatzte und Essigsäure, Aceton und Essigsäureanhydrid
freigesetzt wurden, wodurch es zu einer erheblichen Geruchsbelästigung kam.
Im Rahmen der Pressekonferenz der MERCK KGaA
am 21.10.99 und des nachfolgenden Ortstermins war festzustellen:
1. Die Brandwände in
dem Anlagengebäude waren trotz weicher, brennbarer Dachhaut nicht über das
Dach hochgezogen worden. Dies ermöglichte eine Brandausbreitung von einem
Brandabschnitt des Gebäudes in andere über das Dach. Die brennend abtropfende
Bitumendachbahn führte zu einer Brandausbreitung nach unten.
2. Direkt vor dem
Raum, in dem sich die Explosion ereignete, waren Kanalbauarbeiten durchgeführt
worden. In diesem Zusammenhang war die im Erdboden verlegte Erdungsleitung
unterbrochen worden. An dieser waren nicht nur der Blitzableiter sondern
(soweit von außen erkennbar) auch Erdungen für Anlagenteile im Gebäude
angeschlossen gewesen. Diese hatten im Bereich der Explosion und des Brandes
durch die Unterbrechung offensichtlich keinen Kontakt zur Erde mehr gehabt. Es
wäre insofern denkbar, daß die Zündung durch statische Entladung durch eine
Unterbrechung der Erdung durch Bauarbeiten außerhalb des Gebäudes ermöglicht
wurde.
3. Die Rohrleitung,
durch die das Lösemittel Methyl-Cyclohexan gepumpt wurde, war nicht aus
leitfähigem Metall sondern aus Polyolefinen (eine Kunststoffgruppe).
Gleichwohl waren durch sie verschiedene Lösemittel, wie Xylol, Toluol und
Methyl-Cyclohexan gefördert worden, obwohl Polyolefine hiergegen eine eher
eingeschränkte Beständigkeit aufweisen. Über ihre Auslegung gegen Druckstöße,
wie sie beim Ansprechen von Überfüllungssicherungen beim Umpumpen auftreten
können, ist nichts bekannt. Es wäre denkbar, daß im Rahmen des
Sicherheitskonzepts für die Anlage und der Genehmigungsverfahren zwar die Beständigkeit
der Apparate gegen Chemikalien und Drücke geprüft wurde, jedoch die Prüfung der
Rohrleitungen gegen diese Belastungen nicht mit der gleichen Sorgfalt erfolgte.
Aus Sicht der IGAB ist zunächst
festzuhalten, daß der Brand die Bedeutung des in den letzten Jahren von der
MERCK KGaA erarbeiteten Zonierungskonzepts für die Nutzung des Werksgeländes
unterstreicht. Nicht nur der zum Brandzeitpunkt günstigen Windrichtung sondern
auch der Lage der Anlage im Südteil des Werksgeländes ist es zu verdanken, daß
eine Beeinträchtigung von Arheilgen (soweit bekannt) unterblieb. Da Brände in
allen Arten von Anlagen auftreten können, sollte die Errichtung von Anlagen
zur Verarbeitung sehr gefährlicher Stoffe auf den Südteil des Werksgeländes
beschränkt bleiben. Die IGAB wird sich hierfür im Rahmen von Entscheidungen
über die Nutzung des Arheilgen zugewandten Erweiterungsgebiets der MERCK KGaA
A23 gegenüber der Stadt Darmstadt und dem Regierungspräsidium einsetzen.
Zwar liegen die Untersuchungsberichte des
Landeskriminalamtes und Umweltamtes zu den möglichen Ursachen des Brandes noch
nicht vor, jedoch muß bereits nach dem derzeitigen Kenntnisstand davon
ausgegangen werden, daß Mängel im Brand- und Explosionsschutz zumindest für die
Ausweitung des Brandes mitverantwortlich waren. Dies unterstreicht die
Notwendigkeit, daß sich Bürger aus Arheilgen an Genehmigungsverfahren für
derartige Anlagen beteiligen und auf derartige Mängel hinweisen. Bei der Anlage
G1 war dies 1997 geschehen, was zu den zusätzlichen Brandschutzauflagen in der
letzten Genehmigung beigetragen haben dürfte. Angesichts möglicherweise
dennoch verbliebener Mängel stellt sich die Frage, ob von Seiten der IGAB auch
noch die Umsetzung derartiger Auflagen stärker als bisher kontrolliert werden
muß.
Nicht akzeptabel ist die Informationspolitik
des Unternehmens. Weder den Presseberichten noch den direkt vom Unternehmen
erhaltenen Informationen ist bislang zu entnehmen, welche Stoffe in welchen
Mengen zum Zeitpunkt des Brandes im Gebäude waren. Eine eigene Abschätzung
welche Stoffe daher freigesetzt worden sein könnten, kann deshalb nicht
angestellt werden. Unklar bleibt in Folge dessen auch, welche Gefahr
tatsächlich bestand. Die IGAB wird sich dafür einsetzen, daß derartige
Angaben, über die das Unternehmen aufgrund rechtlicher Pflichten bei derartigen
Anlagen jederzeit verfügen muß, auch ihr kurzfristig übermittelt werden. Nur
dann kann jeder Arheilger selbst entscheiden, welche Vorsichtsmaßnahmen er ggf.
ergreifen will, sollte eine Brand- bzw. Schadstoffwolke doch einmal in Richtung
Arheilgen ziehen.
Der IGAB
Vorstand hat in einem Brief an die MERCK KGaA die Übersendung der zugesagten
aber noch ausstehenden Informationen angemahnt. Sobald diese vorliegen wird
die IGAB mit der MERCK KGaA über den Brand und ihre Beurteilung desselben
sprechen. Ein Mitglied der IGAB hat bzgl. der Anlage G1 beim
Regierungspräsidium Darmstadt einen Antrag auf nachträgliche Anordnung und
Akteneinsicht gestellt. Hierdurch soll sicher gestellt werden, daß die IGAB
auch von dieser Seite Informationen über Ursachen und Hintergründe des Brandes
erhält, sowie Mängel im Rahmen der Wiedererrichtung des Gebäudes G1 tatsächlich
beseitigt werden.
Wie die
Ereignisse um G1 verdeutlichen, muß sich die IGAB auch weiter dafür einsetzen,
daß die MERCK KGaA die Maßnahmen zum Brand-, Explosions- und Umweltschutz
verstärkt. Dies wird sie insbesondere sowohl im Zusammenhang mit der
Wiedererrichtung der alten Polyproduktionsanlage G1 tun, als auch bzgl. der
neuen Polyproduktionsanlage, für die das Regierungspräsidium am 20.10.99 einen
Vorbescheid erteilt hat, mit dem das Konzept für diese Anlage zu Teilen genehmigt
wurde. Bestehen bleibt auch die Forderung der IGAB an die MERCK KGaA im Gefahrstoffhochregallager
N90weitere brandschutztechnische Trennungen und eine Nachrüstung der Löschanlagen
vorzunehmen.
Wer sich weiter informieren
will oder die Arbeit der IGAB unterstützen will, ist zu den öffentlichen
Vorstandssitzungen der IGAB eingeladen. Sie finden i.d.R. an jedem Dritten
Dienstag im Monat um 20.00 im "Goldenen Löwen" statt.
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Interessengemeinschaft
Arheilger Bürger e.V.
c/o Dr. Hartwig Richter
Meidnerweg 12
D-64291 Darmstadt
06151 - 374892
Fax 377445
Darmstadt, den 25.10.99
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Dr.
Hartwig Richter Meidnerweg 12 64291 Darmstadt
Merck KGaA
Frankfurter
Straße 250
64271
Darmstadt
Brand in der Produktionsanlage G 1 am
20.10.1999
Sehr
geehrter Damen und Herren,
es war offensichtlich den am Brandtag herrschenden Witterungsverhältnissen
zu verdanken, daß die aufgrund des Brandes in der Produktionsanlage G 1 am
20.10.1999 entwichene Rauchwolke nicht nach Arheilgen zog und dieser Stadtteil
dadurch ggf. nicht unmittelbar betroffen war. Trotzdem hat dieses Brandereignis
die Arheilger Nachbarschaft sehr beschäftigt, wobei aber dieses besondere
Informationsinteresse durch die Berichterstattung in den Medien keineswegs
erfüllt wurde.
So hat auch
die Interessengemeinschaft Arheilger Bürger bis zum heutigen Tag aus Ihrem Haus
mit Ausnahme Ihrer Hauszeitschrift keine zusätzlichen aufklärenden
Informationen erhalten. Dies verwundert uns um so mehr, als wir gerade im Zusammenhang
mit der Merck-Rahmenplanung und den Verhandlungen über die Beilegung des
Rechtsstreits zum Hochregallager N 90 von Ihrer Seite als wichtiger Gesprächs-
und Vermittlungspartner angesehen werden.
Um diesem
unbefriedigenden Informationsstand abzuhelfen, bitten wir Sie uns baldmöglichst
Auskunft zumindest zu den folgenden Fragen zu geben.
1.
Welche Stoffe waren in welcher Menge zum Zeitpunkt des Brandes
in Gebäude G1 vorhanden und welche Stoffe wurden dort gerade verarbeitet?
2.
Welche Stoffe bzw. Stoffmengen konnten sich aufgrund des
Brandereignisses bilden und entweichen?
3.
Warum stand eine qualifizierte Stoffliste nicht sofort nach
dem Brand zur Verfügung?
4.
Auf welche Ursachen ist die Tatsache zurückzuführen, daß es
zur Explosion und zum Brand am 20.10.199 kam?
5.
Welche konkreten Auswirkungen hatte der Brand auf die Areale
außerhalb des Werksgeländes?
6.
Was hätte passieren können, wenn das Brandereignis das gesamte
Gebäude erfaßt hätte?
7.
Welche zusätzlichen Maßnahmen planen Sie, um solche Unfälle
und eine Ausbreitungen von Schadstoffen in diesem Ausmaß in Zukunft zu
vermeiden?
8.
Welche Vorgehensweise schlagen Sie für die Zukunft vor, damit
die Arheilger Bevölkerung so qualifiziert und zeitnah über Betriebsstörungen
informiert wird, daß sie über Schutzmaßnahmen in ihrem persönlichen Umfeld
gegen die Aufnahme von freigesetzten Schadstoffen mitentscheiden kann?
Mit freundlichen
Grüßen