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Planfeststellungsverfahren Neugestaltung Frankfurter Landstraße
Übersicht über den Inhalt der ausliegenden Aktenordner
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Erster Bauabschnitt Virchowstraße bis Untere Mühlstraße
1. Erläuterungsbericht
2. Übersichtskarte (Stadtplan)
3. Übersichtslageplan
4. Bauwerksverzeichnis
5. Leer
6. Straßenplanung
7. Gleisplanung
8. Kanalplanung
9. Bodenuntersuchung
10. Versorgungsleitung
11. Schall- und erschütterungstechnische Untersuchung
12. Landschaftspflegerischer Begleitplan
13. Verkehrstechn. Untersuchung und Lichtsignalberechnung
14. Grunderwerb
15. Verkehrsführung während der Bauzeit
16. Nutzen-Kosten-Untersuchung
Zweiter Bauabschnitt Untere Mühlstraße bis Dreieichweg
1. Erläuterungsbericht
2. Übersichtskarte (Stadtplan)
3. Übersichtslageplan
4. Bauwerksverzeichnis
5. Leer
6. Straßenplanung
7. Gleisplanung
8. Kanalplanung
9. Bodenuntersuchung
10. Versorgungsleitung
11. Schall- und erschütterungstechnische Untersuchung
12. Landschaftspflegerischer Begleitplan
13. Verkehrstechn. Untersuchung und Lichtsignalberechnung
14. Grunderwerb
15. Verkehrsführung während der Bauzeit
16. Nutzen-Kosten-Untersuchung
| Erster Bauabschnitt
Virchowstraße bis Untere Mühlstraße |
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1. Erläuterungsbericht |
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1. Einleitung: Die Unterteilung
der Gesamtbaumaßnahme in zwei Bauabschnitte ermöglicht eine vorgezogene
Realisierung und Inbetriebnahme des Südabschnitts.
2. Darstellung des Vorhabens: Hauptziel ist eine optimale Erschließung
Arheilgens mit der Straßenbahn. Dabei sind unterschiedlichen Randbedingungen
in den Streckenabschnitten Süd, Mitte und Nord zu beachten.
3. Notwendigkeit der Baumaßnahme: Es ist wird eine Verkehrsberuhigung als
auch eine Priorität für Bus und Straßenbahn angestrebt. Die Planung wurde
schrittweise entwickelt über städtebauliches Gutachten, weitere
Untersuchungen, frühe Bürgerbeteiligung, Abwägung der Einwendungen und
Stadtverordnetenbeschluss. Die Maßnahme ist förderungswürdig (positive
Nutzen-Kostenindikatoren). Nach dem Prinzip der "Dynamische
Straßenraumfreigabe" ist ein behinderungsfreier Straßenbahnbetrieb auch bei
Gleisanlagen im Straßenraum möglich ohne negative Auswirkungen auf den
Individualverkehr.
4. Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme: Nach Reduzierung des Durchgangsverkehrs
(B3-Umgehung) kann der Straßenraum verkehrlich wie städtebaulich aufgewertet
werden. Dies ermöglicht eine Einbindung Arheilgens in das regionale
Straßenbahnnetz, die Aufwertung der Straße als Stadtraum zwischen den
beiderseitigen Wohngebieten , eine adäquate Gestaltung der Geschäftszone,
eine Aufwertung des Zentrums nach Wegfall der Wendeschleife, die
Verbesserung der Begrünung, eine hohe Aufenthaltsqualität für Fußgänger und
Radfahrer in der Straße.
5. Technische Beschreibung der Baumaßnahme: Vorrang für die
Straßenbahnanlagen. Fahrgastfreundliche Haltestellenanlagen mit
Niederflurzusteigemöglichkeit. (Details Anlage 6.1). Oberleitung mit
Seitenmasten, Neubau der Gleichrichterstation Hofgasse. Betroffene
Kanalanlagen und Versorgungsleitungen werden umgebaut oder angepasst
(Anlagen 8 und 10). An der Wendeschleife neues Gebäude für das Fahrpersonal.
Baugrunduntersuchungen (Anlage 9) ergaben, dass keine besonderen
Gründungsmaßnahmen erforderlich sind.
6. Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen: Nach dem schalltechnischen
Gutachten (Anlage 11) sind keine zusätzliche Lärmbeeinträchtigungen am Tag
und in der Nacht zu erwarten. Laut erschütterungstechnischem Gutachten
(Anlage 11) sind Immissionskonflikte in Folge von Erschütterungseinwirkungen
ausgeschlossen und daher keine erschütterungstechnischen Vorsorgemaßnahmen
notwendig. Es sind landschaftspflegerischen Schutz-, Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen erforderlich (Anlage 12).
7. Grunderwerb: Für die Wendeschleife und Ausgleichsmaßnahmen wird
grunderwerb erforderlich (Anlage 14).
8. Verfahren: Grundlage ist das Personalbeförderungsgesetz mit dazu
erlassenen Rechtsverordnungen. Die betroffenen Bebauungspläne am Rande
werden genannt.
9. Durchführung der Baumaßnahme: Nach Beweissicherung vor Baubeginn erster
Bauabschnitt 2004/2005 und zweiter Abschnitt 2005/2006. Während erstem
Bauabschnitt Busersatzverkehr, danach wieder Straßenbahnbetrieb bis Schleife
Hofgasse. Auch innerhalb der Bauabschnitte sind die Grundstückszufahrten
gesichert, da halbseitiger Ausbau mit ständig wechselnder Verkehrsführung
und innerörtlichen Umleitungen (Anlage 15) |
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2. Übersichtskarte (Stadtplan) |
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Plan 1:15000 mit geplanter
Baumaßnahmen und anderen Maßnahmen in Arheilgen. |
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3. Übersichtslageplan |
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Plan 1:3333 mit Darstellung der
beiden Bauabschnitte in einer Gesamtübersicht. |
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4. Bauwerksverzeichnis |
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15-seitige Liste aller 97
Bauwerke des ersten Bauabschnitts mit Beschreibung der Einzelmaßnahmen. Dazu
drei Lagepläne 1:500 mit der genauen Lage der Bauwerke |
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5. Leer |
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6. Straßenplanung |
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1. Erläuterungsbericht
- Verkehrsplanung allgemein.
- Straßenbahntrasse: Lage, Trassierungsparameter, Oberbau und Entwässerung.
- Verkehrsflächen: Abwicklung Autoverkehr, Entwässerung, Radwegeführung,
Gehwege, Nebenflächen, Ruhender Verkehr, Erschließung angrenzender
Grundstücke.
- Haltestellen: Ausführung, Ausstattung, Lage und Anordnung.
2. Drei typische Ausbauquerschnitte 1:50
3. Drei Lagepläne 1:500 (wichtigste Unterlage) mit parzellengenauer
Darstellung der geplanten Verkehrsflächen, Grünflächen, Gleisachsen,
Parkplätze, Grundstückszufahrten, Beleuchtungs- und Fahrleitungsmasten,
Lichtsignalanlagen und Baumstandorten.
4. Ein Detaillageplan für die Haltestelle Fiedlersee mit Lageplan 1:250,
Draufsicht 1:50 und zwei Schnitten 1:20 zur alternativen Ausführung der
Bordsteinkante als "Kasseler Bord" oder als "Rundbord"
5. Drei Höhenpläne mit Längsschnitt 1:500 und Höhenschnitt 1:50
7. Gleisplanung
Drei Lagepläne 1:500 mit Lichtraumprofil, Gleisachse, Fahrleitungsdraht und
Fahrleitungsmasten |
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8. Kanalplanung |
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1. Erläuterungsbericht:
Veranlassung, Kanalbestand, Kanalbauabschnitte, Neutrassierung der Kanäle,
die sechs Unterabschnitte, Zusammenfassung.
2. Vier Lagepläne 1:500 mit bestehenden Mischwasserkanälen, wegfallenden
Kanälen, geplanten Mischwasser- und Regenwasserkanälen, neuen
Kanalbauwerken.
3. Sechs Längsschnitte Länge 1:500, Höhe 1:50
5. Vier Bauwerkspläne 1:25 der Kanalschächte an den Kreuzungen Fiedlersee,
Grillparzerstraße und Untere Mühlstraße (zwei Bauwerke) |
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9. Bodenuntersuchung |
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Teil I: Baugrund und
Gründungsgutachten mit Beschreibung der Standorte und Zusammensetzung der
entnommenen Bodenproben, Proben aus der Straßendecke und Messungen der
Grundwasserstände, die bei den Kanalbaumaßnahmen, Gründungsmaßnahmen und
Versickerungsanlagen zu beachten sind.
Teil II: Versickerung im Bereich Wendeschleife mit Beschreibung der
Standorte und Zusammensetzung der entnommenen Bodenproben und Messungen der
Grundwasserstände,
Anlagen mit Lageplänen, Bohrprofilen, Sondierprofilen, Übersicht des
Baugrundaufbaus, Schwarzdeckenstruktur, Bodendurchlässigkeiten,
Grundwasserständen und Ergebnissen der bodenmechanischen und chemischen
Laborversuche. |
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10. Versorgungsleitung |
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Sieben Pläne 1: 250 mit Lage
der Kanäle, Wasser-, Gas- und Fernmeldeleitungen
Neun Querschnitte 1:100 mit Tiefenlage der einzelnen Leitungen |
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11. Schall- und erschütterungstechnische
Untersuchung |
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I Schalltechnische
Untersuchung: Für insgesamt 259 Gebäude wurde die
Schienenverkehrslärmbelastung und die Gesamtlärmbelastung ermittelt.
Bezüglich Schienenverkehrslärm werden am Tage die Immissionsgrenzwerte für
Wohngebiete im Nordabschnitt an 46 Gebäuden und nachts an insgesamt 178
Gebäuden überschritten. Für diese Gebäude besteht dem Grunde nach ein
Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster z.B.). Eine
bautechnische Bestandsaufnahme dieser Gebäude ist erforderlich. Bezüglich
der Gesamtlärmbelastung sind gegenüber der heutigen Situation nur
geringfügige Veränderungen zu erwarten.
II Erschütterungstechnische Untersuchung: Messungen ergaben, dass in
keinem der drei untersuchten Gebäude die Erschütterungsimmissionen infolge
des derzeitigen Straßenbahnbetriebs zu erheblichen Belästigungen von
Menschen führen. Auch bei 2-gleisigem Ausbau sind für keinen der sechs
exemplarisch untersuchten Standorte Immissionskonflikte infolge
Erschütterungseinwirkungen zu erwarten. Da die entsprechenden Normwerte
nicht überschritten werden, besteht für keines der untersuchten Gebäude ein
Anspruch auf erschütterungstechnische Vorsorgemaßnahmen. |
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12. Landschaftspflegerischer Begleitplan |
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1. Einleitung:
Aufgabenstellung, planerische und rechtliche Vorgaben, Allgemeine Vorprüfung
(keine erhebliche Beeinträchtigung von Natur und Landschaft), Bewertung der
alternativen Standorte für die Wendeschleife (Vorrang westlich der
Frankfurter Landstraße).
2. Stadt- und landschaftsplanerische Konzeption
3. Erster Bauabschnitt: Die Rodung einiger Bäume wird durch die geplanten
Neupflanzungen mehr als ausgeglichen.
4. Zweiter Bauabschnitt: Die Rodung einiger Bäume wird durch die geplanten
Neupflanzungen mehr als ausgeglichen. Der Eingriff im Bereich der
Wendeschleife wird durch Aufwertung der Bachaue des Ruthsenbaches
ausgeglichen.
5. Baumschutzmaßnahmen: bei Bestandsbäumen und Neupflanzungen erforderlich
6. Biotopwerte der Eingriffe und Ausgleichsmaßnahmen
7. Artenlisten der Bäume und Pflanzen.
Anlagen: Baumliste (52 Bäume), Fotodokumentation (30 Bilder),
Biotopwertbilanzierung (ausgeglichen), Übersichtslageplan 1:25000, drei
Bestandspläne 1:500 mit versiegelten und unversiegelten Flächen, Pflanzungen
und Bäumen. |
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13. Verkehrstechn. Untersuchung und
Lichtsignalberechnung |
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1. Aufgabenstellung:
untersuchen ob und unter welchen Voraussetzungen ein reibungsloser
Straßenbahnbetrieb ohne gesonderte Gleisanlage möglich ist.
2. Zuschusskriterien nach GVFG: Die neueren Kriterien sehen auch
Bezuschussung von im Straßenraum verlegten Gleisanlagen vor, wenn durch
Ampelregelungen gewährleistet ist, dass der Straßenbahnbetrieb nicht durch
andere Verkehrteilnehmer behindert wird. (dynamische Straßenraumfreigabe).
3. Dimensionierungsverkehrsmengen und Auslastungsgrad der Knotenpunkte: Nach
den prognostizierten Verkehrsmengen (2015 10000 Kfz/24h im Norden und Süden
6000 Kfz/24h in der Mitte) bestehen ausreichende Zeitlücken und sind
Probleme für den Autoverkehr durch Eingriffe zugunsten der Straßenbahn nicht
zu erwarten. Das Aufkommen aus den querenden Straßen ist nicht bedeutend.
Nur an der Kreuzung Weiterstädter Straße/Messeler Straße sind von Norden her
längere Linksabbiegerräumphasen erforderlich.
4. Betriebsablauf der Straßenbahn: Details zu den Ampelschaltungen an den
einzelnen Kreuzungen,
5. Knotenpunkte und Querschnitte: Details zur Ausbildung der Kreuzungen
6. Radfahrer und Sondersituationen: Hinweise zu Radverkehr, Müllabfuhr,
querende Fußgänger, Linksabbieger
7. Zusammenfassung: Im gesamten Streckenzug sind die Vorraussetzungen für
einen behinderungsfreien Straßenbahnbetrieb erfüllt. Wichtig für das
Funktionieren ist u.a. der Rückgang der Verkehrsmengen im Individualverkehr.
Anlagen: Prognoseverkehrsbelastung 2015. Linksabbiegeraufkommen.
Signallageplan, Phasenfolgeplan und Leistungsfähigkeitsberechnung für die
Kreuzungen Virchowstraße, Im Fiedlersee, Grillparzerstraße, Dürerstraße,
Fuchsstraße, Ettesterstraße, Weiterstädter Straße und Gleisschleife.
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14. Grunderwerb |
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Zwei Pläne 1:500 mit
Darstellung der zu erwerbenden oder vorrübergehend benötigten Flächen und
Grunderwerbsverzeichnis. |
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15. Verkehrsführung während der Bauzeit |
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Plan 1:7500 mit verschiedenen
Umleitungsstrecken und weiteren Großbaumaßnahmen in Arheilgen |
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16. Nutzen-Kosten-Untersuchung |
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1. Einleitung:
Nutzen-Kosten-Untersuchung nach standardisierter Bewertung.
2. Beschreibung des Investitionsvorhabens: Zwei Alternativen (Wendeschleife
West oder Ost). Nur die durch den Straßenbahnausbau verursachten Kosten sind
relevant.
3. Abgrenzung des Untersuchungsraumes: untergliedert in Verkehrszellen
4. Verkehrsangebot und Verkehrsnachfrage: es wurden Angebot und Nachfrage
für vier verschiedene Fälle ermittelt: Istzustand eingleisige Straßenbahn
bis Hofgasse (Ohnefall A), Ausbau der eingleisigen Strecke bis Hofgasse (Ohnefall
B), zweigleisiger Ausbau mit Wendeschleife auf der Ostseite (Mitfall 1) und
zweigleisiger Ausbau mit Wendeschleife auf der Westseite (Mitfall 2).
5. Investitionskosten und Kapitaldienst: keine Investitionskosten bei
Ohnefall A, 5,37 Mio. EURO bei Ohnefall B, 14,05 Mio. EURO bei Mitfall 1 und
14, 76 Mio EURO für Mitfall 2.
6. Nutzen-Kosten-Indikator: Für jeden Fall wurden die Betriebskosten
ermittelt (u.a. Kapitaldienst, Fahrzeugunterhaltung, Energie, Personal) und
die Mehrkosten für Mitfall 1 und 2 gegenüber den Ohnefällen A und B
ermittelt. Diese Mehrkosten werden mit dem monetär bewerteten Nutzen (u.a.
Reisezeitgewinn, eingesparte Kosten Autoverkehr, Energieersparnis,
Lärmminderung, Vermiedene Unfälle) verrechnet. Danach übersteigt der Nutzen
der Mitfälle 1 und 2 die ermittelten Mehrkosten. Der Ausbau kann deshalb aus
volkswirtschaftlicher Sicht als sinnvoll und förderungsfähig angesehen
werden, ohne eindeutige Empfehlung für Mitfall 1 oder 2. |
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Anlagen: 13 Abbildungen und 8 Anlagen |
| Zweiter Bauabschnitt Untere Mühlstraße bis Dreieichweg |
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1. Erläuterungsbericht |
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1. Einleitung: Die Unterteilung
der Gesamtbaumaßnahme in zwei Bauabschnitte ermöglicht eine vorgezogene
Realisierung und Inbetriebnahme des Südabschnitts.
2. Darstellung des Vorhabens: Hauptziel ist eine optimale Erschließung
Arheilgens mit der Straßenbahn. Dabei sind unterschiedlichen Randbedingungen
in den Streckenabschnitten Süd, Mitte und Nord zu beachten.
3. Notwendigkeit der Baumaßnahme: Es ist wird eine Verkehrsberuhigung als
auch eine Priorität für Bus und Straßenbahn angestrebt. Die Planung wurde
schrittweise entwickelt über städtebauliches Gutachten, weitere
Untersuchungen, frühe Bürgerbeteiligung, Abwägung der Einwendungen und
Stadtverordnetenbeschluss. Die Maßnahme ist förderungswürdig (positive
Nutzen-Kostenindikatoren). Nach dem Prinzip der "Dynamische
Straßenraumfreigabe" ist ein behinderungsfreier Straßenbahnbetrieb auch bei
Gleisanlagen im Straßenraum möglich ohne negative Auswirkungen auf den
Individualverkehr.
4. Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme: Nach Reduzierung des Durchgangsverkehrs
(B3-Umgehung) kann der Straßenraum verkehrlich wie städtebaulich aufgewertet
werden. Dies ermöglicht eine Einbindung Arheilgens in das regionale
Straßenbahnnetz, die Aufwertung der Straße als Stadtraum zwischen den
beiderseitigen Wohngebieten , eine adäquate Gestaltung der Geschäftszone,
eine Aufwertung des Zentrums nach Wegfall der Wendeschleife, die
Verbesserung der Begrünung, eine hohe Aufenthaltsqualität für Fußgänger und
Radfahrer in der Straße.
5. Technische Beschreibung der Baumaßnahme: Vorrang für die
Straßenbahnanlagen. Fahrgastfreundliche Haltestellenanlagen mit
Niederflurzusteigemöglichkeit. (Details Anlage 6.1). Oberleitung mit
Seitenmasten, Neubau der Gleichrichterstation Hofgasse. Betroffene
Kanalanlagen und Versorgungsleitungen werden umgebaut oder angepasst
(Anlagen 8 und 10). An der Wendeschleife neues Gebäude für das Fahrpersonal.
Baugrunduntersuchungen (Anlage 9) ergaben, dass keine besonderen
Gründungsmaßnahmen erforderlich sind.
6. Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen: Nach dem schalltechnischen
Gutachten (Anlage 11) sind keine zusätzliche Lärmbeeinträchtigungen am Tag
und in der Nacht zu erwarten. Laut erschütterungstechnischem Gutachten
(Anlage 11) sind Immissionskonflikte in Folge von Erschütterungseinwirkungen
ausgeschlossen und daher keine erschütterungstechnischen Vorsorgemaßnahmen
notwendig. Es sind landschaftspflegerischen Schutz-, Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen erforderlich (Anlage 12).
7. Grunderwerb: Für die Wendeschleife und Ausgleichsmaßnahmen wird
grunderwerb erforderlich (Anlage 14).
8. Verfahren: Grundlage ist das Personalbeförderungsgesetz mit dazu
erlassenen Rechtsverordnungen. Die betroffenen Bebauungspläne am Rande
werden genannt.
9. Durchführung der Baumaßnahme: Nach Beweissicherung vor Baubeginn erster
Bauabschnitt 2004/2005 und zweiter Abschnitt 2005/2006. Während erstem
Bauabschnitt Busersatzverkehr, danach wieder Straßenbahnbetrieb bis Schleife
Hofgasse. Auch innerhalb der Bauabschnitte sind die Grundstückszufahrten
gesichert, da halbseitiger Ausbau mit ständig wechselnder Verkehrsführung
und innerörtlichen Umleitungen (Anlage 15) |
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2. Übersichtskarte (Stadtplan) |
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Plan 1:15000 mit
geplanter Baumaßnahmen und anderen Maßnahmen in Arheilgen. |
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3. Übersichtslageplan |
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Plan 1:3333 mit Darstellung der
beiden Bauabschnitte in einer Gesamtübersicht. |
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4. Bauwerksverzeichnis |
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12-seitige Liste aller 64
Bauwerke des zweiten Bauabschnitts mit Beschreibung der Einzelmaßnahmen.
Dazu vier Lagepläne 1:500 mit der genauen Lage der Bauwerke |
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5. Leer |
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6. Straßenplanung |
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1. Erläuterungsbericht
- Verkehrsplanung allgemein.
- Straßenbahntrasse: Lage, Trassierungsparameter, Oberbau und Entwässerung.
- Verkehrsflächen: Abwicklung Autoverkehr, Entwässerung, Radwegeführung,
Gehwege, Nebenflächen, Ruhender Verkehr, Erschließung angrenzender
Grundstücke.
- Haltestellen: Ausführung, Ausstattung, Lage und Anordnung.
2. Drei typische Ausbauquerschnitte 1:50
3. Vier Lagepläne 1:500 (wichtigste Unterlage) mit parzellengenauer
Darstellung der geplanten Verkehrsflächen, Grünflächen, Gleisachsen,
Parkplätze, Grundstückszufahrten, Beleuchtungs- und Fahrleitungsmasten,
Lichtsignalanlagen und Baumstandorten.
4. Ein Detaillageplan für eine Haltestelle fehlt
5. Drei Höhenpläne mit Längsschnitt 1:500 und Höhenschnitt 1:50 |
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7. Gleisplanung |
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Vier Lagepläne 1:500 mit Lichtraumprofil, Gleisachse, Fahrleitungsdraht und
Fahrleitungsmasten |
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8. Kanalplanung |
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1. Erläuterungsbericht:
Veranlassung, Kanalbestand, Kanalbauabschnitte, Neutrassierung der Kanäle,
die sechs Unterabschnitte, Zusammenfassung.
2. Drei Lagepläne 1:500 mit bestehenden Mischwasserkanälen, wegfallenden
Kanälen, geplanten Mischwasser- und Regenwasserkanälen, neuen
Kanalbauwerken.
3. Fünf Längsschnitte Länge 1:500, Höhe 1:50
5. Zwei Bauwerkspläne 1:50 der Kanalschächte in der Reitbahn, und zwei
Bauwerkspläne 1:25 an den Kreuzungen Böcklerstraße, Kettenwiesenstraße |
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9. Bodenuntersuchung |
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Teil I: Baugrund und
Gründungsgutachten mit Beschreibung der Standorte und Zusammensetzung der
entnommenen Bodenproben, Proben aus der Straßendecke und Messungen der
Grundwasserstände, die bei den Kanalbaumaßnahmen, Gründungsmaßnahmen und
Versickerungsanlagen zu beachten sind.
Teil II: Versickerung im Bereich Wendeschleife mit Beschreibung der
Standorte und Zusammensetzung der entnommenen Bodenproben und Messungen der
Grundwasserstände,
Anlagen mit Lageplänen, Bohrprofilen, Sondierprofilen, Übersicht des
Baugrundaufbaus, Schwarzdeckenstruktur, Bodendurchlässigkeiten,
Grundwasserständen und Ergebnissen der bodenmechanischen und chemischen
Laborversuche. |
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10. Versorgungsleitung |
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Sechs Pläne 1: 250 mit Lage
der Kanäle, Wasser-, Gas- und Fernmeldeleitungen
Acht Querschnitte 1:100 mit Tiefenlage der einzelnen Leitungen |
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11. Schall- und erschütterungstechnische
Untersuchung |
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I Schalltechnische
Untersuchung: Für insgesamt 259 Gebäude wurde die
Schienenverkehrslärmbelastung und die Gesamtlärmbelastung ermittelt.
Bezüglich Schienenverkehrslärm werden am Tage die Immissionsgrenzwerte für
Wohngebiete im Nordabschnitt an 46 Gebäuden und nachts an insgesamt 178
Gebäuden überschritten. Für diese Gebäude besteht dem Grunde nach ein
Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster z.B.). Eine
bautechnische Bestandsaufnahme dieser Gebäude ist erforderlich. Bezüglich
der Gesamtlärmbelastung sind gegenüber der heutigen Situation nur
geringfügige Veränderungen zu erwarten.
II Erschütterungstechnische Untersuchung: Messungen ergaben, dass in
keinem der drei untersuchten Gebäude die Erschütterungsimmissionen infolge
des derzeitigen Straßenbahnbetriebs zu erheblichen Belästigungen von
Menschen führen. Auch bei 2-gleisigem Ausbau sind für keinen der sechs
exemplarisch untersuchten Standorte Immissionskonflikte infolge
Erschütterungseinwirkungen zu erwarten. Da die entsprechenden Normwerte
nicht überschritten werden, besteht für keines der untersuchten Gebäude ein
Anspruch auf erschütterungstechnische Vorsorgemaßnahmen. |
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12. Landschaftspflegerischer Begleitplan |
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1. Einleitung:
Aufgabenstellung, planerische und rechtliche Vorgaben, Allgemeine
Vorprüfung (keine erhebliche Beeinträchtigung von Natur und
Landschaft), Bewertung der alternativen Standorte für die
Wendeschleife (Vorrang westlich der Frankfurter Landstraße).
2. Stadt- und landschaftsplanerische Konzeption
3. Erster Bauabschnitt: Die Rodung einiger Bäume wird durch die
geplanten Neupflanzungen mehr als ausgeglichen.
4. Zweiter Bauabschnitt: Die Rodung einiger Bäume wird durch die
geplanten Neupflanzungen mehr als ausgeglichen. Der Eingriff im
Bereich der Wendeschleife wird durch Aufwertung der Bachaue des
Ruthsenbaches ausgeglichen.
5. Baumschutzmaßnahmen: bei Bestandsbäumen und Neupflanzungen
erforderlich
6. Biotopwerte der Eingriffe und Ausgleichsmaßnahmen
7. Artenlisten der Bäume und Pflanzen.
Anlagen: Baumliste (81 Bäume), Fotodokumentation (47 Bilder),
Biotopwertbilanzierung (ausgeglichen), Übersichtslageplan 1:25000, drei
Bestandspläne 1:500 mit versiegelten und unversiegelten Flächen,
Pflanzungen und Bäumen. |
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13. Verkehrstechn. Untersuchung und
Lichtsignalberechnung |
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1. Aufgabenstellung:
untersuchen ob und unter welchen Voraussetzungen ein reibungsloser
Straßenbahnbetrieb ohne gesonderte Gleisanlage möglich ist.
2. Zuschusskriterien nach GVFG: Die neueren Kriterien sehen auch
Bezuschussung von im Straßenraum verlegten Gleisanlagen vor, wenn durch
Ampelregelungen gewährleistet ist, dass der Straßenbahnbetrieb nicht durch
andere Verkehrteilnehmer behindert wird. (dynamische Straßenraumfreigabe).
3. Dimensionierungsverkehrsmengen und Auslastungsgrad der Knotenpunkte: Nach
den prognostizierten Verkehrsmengen (2015 10000 Kfz/24h im Norden und Süden
6000 Kfz/24h in der Mitte) bestehen ausreichende Zeitlücken und sind
Probleme für den Autoverkehr durch Eingriffe zugunsten der Straßenbahn nicht
zu erwarten. Das Aufkommen aus den querenden Straßen ist nicht bedeutend.
Nur an der Kreuzung Weiterstädter Straße/Messeler Straße sind von Norden her
längere Linksabbiegerräumphasen erforderlich.
4. Betriebsablauf der Straßenbahn: Details zu den Ampelschaltungen an den
einzelnen Kreuzungen,
5. Knotenpunkte und Querschnitte: Details zur Ausbildung der Kreuzungen
6. Radfahrer und Sondersituationen: Hinweise zu Radverkehr, Müllabfuhr,
querende Fußgänger, Linksabbieger
7. Zusammenfassung: Im gesamten Streckenzug sind die Vorraussetzungen für
einen behinderungsfreien Straßenbahnbetrieb erfüllt. Wichtig für das
Funktionieren ist u.a. der Rückgang der Verkehrsmengen im Individualverkehr.
Anlagen: Prognoseverkehrsbelastung 2015. Linksabbiegeraufkommen.
Signallageplan, Phasenfolgeplan und Leistungsfähigkeitsberechnung für die
Kreuzungen Virchowstraße, Im Fiedlersee, Grillparzerstraße, Dürerstraße,
Fuchsstraße, Ettesterstraße, Weiterstädter Straße und Gleisschleife.
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14. Grunderwerb |
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Drei Pläne 1:500 mit
Darstellung der zu erwerbenden oder vorrübergehend benötigten Flächen
und Grunderwerbsverzeichnis. |
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15. Verkehrsführung während der Bauzeit |
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Plan 1:7500 mit
verschiedenen Umleitungsstrecken und weiteren Großbaumaßnahmen in
Arheilgen |
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16. Nutzen-Kosten-Untersuchung |
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|
1. Einleitung:
Nutzen-Kosten-Untersuchung nach standardisierter Bewertung.
2. Beschreibung des Investitionsvorhabens: Zwei Alternativen (Wendeschleife
West oder Ost). Nur die durch den Straßenbahnausbau verursachten Kosten sind
relevant.
3. Abgrenzung des Untersuchungsraumes: untergliedert in Verkehrszellen
4. Verkehrsangebot und Verkehrsnachfrage: es wurden Angebot und Nachfrage
für vier verschiedene Fälle ermittelt: Istzustand eingleisige Straßenbahn
bis Hofgasse (Ohnefall A), Ausbau der eingleisigen Strecke bis Hofgasse (Ohnefall
B), zweigleisiger Ausbau mit Wendeschleife auf der Ostseite (Mitfall 1) und
zweigleisiger Ausbau mit Wendeschleife auf der Westseite (Mitfall 2).
5. Investitionskosten und Kapitaldienst: keine Investitionskosten bei
Ohnefall A, 5,37 Mio. EURO bei Ohnefall B, 14,05 Mio. EURO bei Mitfall 1 und
14, 76 Mio EURO für Mitfall 2.
6. Nutzen-Kosten-Indikator: Für jeden Fall wurden die Betriebskosten
ermittelt (u.a. Kapitaldienst, Fahrzeugunterhaltung, Energie, Personal) und
die Mehrkosten für Mitfall 1 und 2 gegenüber den Ohnefällen A und B
ermittelt. Diese Mehrkosten werden mit dem monetär bewerteten Nutzen (u.a.
Reisezeitgewinn, eingesparte Kosten Autoverkehr, Energieersparnis,
Lärmminderung, Vermiedene Unfälle) verrechnet. Danach übersteigt der Nutzen
der Mitfälle 1 und 2 die ermittelten Mehrkosten. Der Ausbau kann deshalb aus
volkswirtschaftlicher Sicht als sinnvoll und förderungsfähig angesehen
werden, ohne eindeutige Empfehlung für Mitfall 1 oder 2. |
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Anlagen: 13 Abbildungen und 8 Anlagen |
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